Notice of race - Ausschreibung - Aalregatta
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Notice of race - Ausschreibung - Aalregatta
1 Veranstaltung
Die Wettfahrten der Aalregatta 2012 werden vom 26. bis 27. Mai 2012 in der Kieler Förde und in der Eckernförder Bucht gesegelt.
Die Regatta ist behördlich genehmigt. Dadurch entstehen keine neuen Wegerechte gegenüber Dritten. Gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern gelten die üblichen gesetzlichen Vorschriften wie insbesondere die KVR, die SeeSchifffahrtsStrassenVO und die Seestraßenordnung.
Zwischen den Beteiligten der Regatta gelten die Wettfahrtregeln Segeln der ISAF ab dem Erreichen des Startgebietes, unabhängig von der verbleibenden Zeit bis zum Start, auch gegenüber Booten anderer Klassen, Wertungs- und Startgruppen bis zum letzten Zieldurchgang des jeweiligen Regattatages.
2 Veranstalter/Organisator
Veranstalter: Segelclub Eckernförde e.V.
Wettfahrtleitung: Thorsten Kuchel
Regattabüro: Bärbel Quast
3 Klassen
3.1 ORC-International
ORC-Club
Yardstick mit und ohne Spi
Werftklassen
Einheitsklassen sind möglich ab 5 teilnehmenden Yachten nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch die Wettfahrtleitung.
Kreuzer Multihulls nach Texelrating, wenn mind. 5 Schiffe melden.
Die endgültige Gruppeneinteilung erfolgt erst nach Meldeschluss. Ab 5 Meldungen einer Gruppe kann diese einzeln gewertet werden.
3.8 Die Starteinteilung und Wertungsgruppen werden in der Segelanweisung oder einer gesonderten Anlage zur Segelanweisung festgelegt.
4 Zeitablauf
Freitag, 25. Mai 2012:
17.00 - 20.00 Uhr: Check In, Ausgabe der Segelanweisungen und des Programms im Clubheim des Segelclub Baltic Kiel e.V. am Hindenburg-ufer in Kiel. Das Clubheim befindet sich direkt neben dem Landeshaus im Bereich des Startgebietes.
20.00 Uhr: “Come together” im Clubheim des SC Baltic.
Sonnabend, 26. Mai 2012:
08.00 - 09.00 Uhr: Öffnung des Regattabüros, Hafenmeistergebäude Hafen Düsternbrook. Es findet keine Steuermannsbesprechung statt.
09.55 Uhr: Ankündigungssignal zum ersten Start vor dem Hafen Kiel Düsternbrook.
10.00 Uhr: Erster Start zur Aalregatta 2012 vor dem Hafen Kiel Düsternbrook. Weitere Starts folgen.
15.00 Uhr: Öffnung des Regattabüros im Ostsee Info Center (OIC) neben dem Stadthafen von Eckernförde. Check In und Ausgabe der Segelanweisungen und des Programms für Boote, die nur am Sonntag, dem 27. Mai 2012 segeln.
ca. 21:00 Uhr: Siegerehrung im Restaurant "Luzifer" am Eckernförder Stadthafen gemäß örtlichem Aushang.
Sonntag, 27. Mai 2012:
08.00 - 17.00 Uhr: Öffnung des Regattabüros im OIC neben dem Stadthafen von Eckernförde.
10.55 Uhr: Ankündigungssignal zum ersten Start vor dem Eckernförder Hafen.
11.00 Uhr: Erster Start vor dem Eckernförder Hafen. Es sind 2 Wettfahrten geplant.
Es findet keine Steuermannsbesprechung statt.
ca. 18:00 Uhr: Siegerehrung im Restaurant "Luzifer" am Eckernförder Stadthafen gemäß örtlichem Aushang.
5 Meldegelder
Freitag 25. Mai 2012:
Kostenfreie Liegeplätze in Kiel am Freitag den 25. Mai 2012.
Die Liegeplatzgebühren in Kiel sind im Meldegeld enthalten und werden vom Veranstalter übernommen.
Sonnabend 26. Mai 2012:
Das Meldegeld für die Langstrecke ergibt sich auf der Grundlage der Yachtlänge (L.ü.a.) wie folgt:
| bis 09,00 m | 30,00 € |
| > 09,00 m bis 11,00 m | 35,00 € |
| > 11,00 m bis 13,00 m | 40,00 € |
| > 13,00 m | 45,00 € |
ksangebot besteht im Café "Pennekamp", Kiellinie 99, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hafen Düsternbrook. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Essenswünsche zum Abendessen werden bei der Abholung der Segelanweisungen erfragt, die Bezahlung erfolgt direkt im "Luzifer".
Kostenfreie Liegeplätze in Eckernförde (nur Innenhafen an den Kaianlagen).
Nach der Aalübergabe werden in Eckernförde die Liegeplätze zugewiesen. Die Liegeplatzgebühren an den zugewiesenen Liegeplätzen im Innenhafen Eckernförde sind im Meldegeld enthalten und werden vom Veranstalter übernommen.
Sonntag 27. Mai 2012:
Das Meldegeld für die Wettfahrten in der Eckernförder Bucht ergibt sich auf der Grundlage der Yachtlänge (L.ü.a.) wie folgt:
| bis 09,00 m | 30,00 € |
| > 09,00 m bis 11,00 m | 35,00 € |
| > 11,00 m bis 13,00 m | 40,00 € |
| > 13,00 m | 45,00 € |
07.00 - 09.30 Uhr: Frühstücksbuffet im "Luzifer", Hafen Eckernförde.
Die Bezahlung erfolgt direkt im "Luzifer".
Essenswünsche zum Abendessen werden bei der Abholung der Segelanweisungen erfragt, die Bezahlung erfolgt direkt im "Luzifer".
Kostenfreie Liegeplätze in Eckernförde (nur Innenhafen an den Kaianlagen). Die Liegeplatzgebühren an den zugewiesenen Liegeplätzen im Innenhafen Eckernförde sind im Meldegeld enthalten, werden vom Veranstalter übernommen.
6 Meldungen
6.1 Meldeschluss: Dienstag, 22. Mai 2012
Meldeadresse:
Segelclub Eckernförde e.V.
Am Ort 2, 24340 Eckernförde
Fax: 0 4351 – 8 74 49
www.segelclub-eckernfoerde.de.
Infos unter www.Aalregatta.de oder www.segelclub-eckernfoerde.de .
6.3 Das Meldegeld ist mit der Abgabe der Meldung zu zahlen.
6.4 Jede Meldung ist mit Unterschrift nur auf dem offiziellen Meldeformular abzugeben. Die jeweiligen Meldeformulare stehen auf www.aalregatta.de/regatta/anmeldung.html zum Download zur Verfügung:
6.5 Meldungen über Telefax werden akzeptiert, sofern dafür das offizielle Meldeformular benutzt wird und gleichzeitig eine Abbuchungsermächtigung für den Bankeinzug des Meldegeldes erteilt wird.
6.6 Meldungen per Email sind möglich. Das ausgefüllte Meldeformular ist als PDF Datei an info@segelclub-eckernfoerde.de zu senden.
6.7 Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder Fernbleiben der Yacht.
6.8 Der Veranstalter kann Meldungen gem. WR 76.1 zurückweisen.
6.9 Bei Meldung nach ORC ist ein gültiger Messbrief in Kopie der Meldung beizufügen.
6.10 Bei mehr als 5 Booten einer Einheitsklasse können eigene Wertungsgruppen gebildet werden.
6.11 Doppelmeldungen sind möglich. Yachten, die nach ORC oder Yardstick gemeldet werden, können auch in den Werftklassen gemäß Punkt 3.4 gemeldet werden. Eine gleichzeitige Meldung für ORC und Yardstick ist nicht möglich.
7 Regattaformat
Die Wettfahrtleitung kann über UKW Kanal 73 Mitteilungen und Hinweise durchgeben. Teilnehmende Yachten sollten daher ein Funkgerät an Bord haben.
7.1 Samstag 26. Mai 2012:
Langstreckenregatta von Kiel nach Eckernförde.
7.2 Sonntag, 27. Mai 2012:
2 Kurzwettfahrten auf Dreiecks- oder Up-and-Down-Kursen.
8 Regeln
8.1 Es gelten für die Aalregatta:
Wettfahrtregeln der ISAF (WR) 2009 - 2012,
die Ordnungsvorschriften des DSV,
die Klassenvorschriften für Vermessung und Ausrüstung,
diese Ausschreibung und die Segelanweisungen.
Die Pro/Am-Regel wird nicht angewandt.
Die Segelanweisungen können die WR und diese Ausschreibung teilweise ändern.
8.3 Änderungen dieser Regeln oder der Segelanweisungen erfolgen nur in schriftlicher Form an der Tafel für Bekanntmachungen. Diese befindet sich in der Nähe des Regattabüros.
8.4 Für die Wettfahrten sind nur die in der Segelanweisung oder der Anlage zur Segelanweisung beschriebenen Kurse und Bahnen gültig.
9 Werbung
9.1 Die Aalregatta wird eingestuft nach dem Advertising Code der ISAF und den Regeln der RVS.
9.2 Urheber- und Bildrechte:
Der (Die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.
10 Check In
10.1 Die Teilnehmer werden gebeten, rechtzeitig vor Beginn der 1. Wettfahrt im Regattabüro einzuchecken und dort das Programm mit den Segelanweisungen in Empfang zu nehmen.
10.2 Teilnehmer, die nicht bis 1 Stunde vor dem Start der ersten Wettfahrt eingecheckt haben, werden als "nicht gestartet" gewertet.
11 Identifikation
Die Yachten müssen am Achterstag den Zahlenwimpel ihrer Startgruppe führen, gegebenenfalls zusätzlich zu einer Sponsorenflagge des Veranstalters. Weitere Details hierzu werden in den Segelanweisungen bekannt gegeben.
Es sind die Zahlenwimpel 1-6 vorzuhalten, um sich gemäß Gruppeneinteilung kennzeichnen zu können. Durch den Veranstalter können bei der Anmeldung keine Wimpel ausgeliehen werden. Vor Ort besteht leider keine Kaufmöglichkeit.
12 Vermessung
12.1 In Abänderung der WR 78.2 müssen gültige Messbriefe mit der Meldung abgegeben werden. Andernfalls gilt diese Yacht als nicht gestartet.
12.2 Deutsche ORC Yachten ohne gültigen Messbrief 2012 des DSV sind nicht startberechtigt. Ausländische ORC Yachten müssen einen gültigen Messbrief 2012 ihres Nationalen Seglerverbandes einreichen.
12.3 Für die Aalregatta kann eine Yacht nur einen gültigen Messbrief vorlegen.
12.4 Yachten der Werftklassen müssen in Einrichtung und Ausrüstung dem Werftstandard entsprechen. Normale Ausrüstung wie Anker, Polster, etc. dürfen nicht von Bord genommen werden.
13 Sicherheit
13.1 Hinsichtlich der Sicherheit und Ausrüstung der teilnehmenden Yachten gelten die "Sicherheitsrichtlinien, int. und nat. Richtlinien für Ausrüstung und Sicherheit seegehender Segelyachten" neueste Ausgabe des DSV, einschließlich der "Special Regulations des ORC".
13.2 Die Aalregatta fällt in die Kategorie 4 dieser Richtlinien.
14 Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
14.1 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3 Spätestens beim Einchecken hat der Schiffsführer eine Haftungsfreizeichnung für den Eigner, für sich und für die Crew gegenüber dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen zu unterzeichnen.
14.4 Es ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.5 Mio. € vorzulegen.
15 Wertung
Die Wettfahrten am Sonntag werden n ach dem "Low-Point Scoring System" gem. WR Anhang A gewertet.
16 Schiedsgericht
Es wird bei Bedarf ein dreiköpfiges Schiedsgericht eingesetzt.
17 Preise
17.1 Je 5 Yachten wird in den einzelnen Wertungsgruppen ein Preis verteilt. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Preise zu verteilen.
17.2 Diverse Wanderpreise.
17.3 Preise für die Wertung von Werftklassen.
17.4 Verlosung diverser Sachpreise unter allen Teilnehmern/Teilnehmerinen am Sonntag nach der Siegerehrung.
17.5 Preise, die auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen an den Veranstalter zurück.
















